Was machen Kraftfahrzeugsachverständige?

Kraftfahrzeugsachverständige haben die Auf­gabe, gebrauchte Kraft­fahr­zeuge, Anhänger, Wohn­wagen und land­wirt­schaft­liche Fahr­zeuge zu begut­achten und je nach ihrer Befug­nis auch Wasser­sport­fahr­zeuge und Jach­ten zu bewer­ten. Sie füh­ren gesetz­lich vor­geschrie­bene Haupt­unter­suchun­gen (HU) sowie Sicher­heits­prüfun­gen durch, um die Ver­kehrs­sicher­heit und umwelt­freund­liche Betriebs­weise der Fahr­zeuge gemäß den Bestim­mungen der Straßen­ver­kehrs-Zulas­sungs-Ordnung fest­zustel­len. Wenn Ände­rungen an den tech­nischen Daten im Kfz-Brief erforder­lich sind, erstellen sie ent­spreche­nde Abnahmen für diese Ände­rungen. Außer­dem unter­suchen Kraft­fahr­zeug­sach­ver­stän­dige sorgsam Unfall­fahr­zeuge, um den Umfang des Schadens sowie den ver­bleiben­den Zeit­wert des Autos fest­zustel­len. Im Fall von Unfall­autos rekon­struie­ren sie gegebe­nen­falls die Ursache des Unfalls und erstat­ten Gut­achten für Gerichte und Ver­siche­rungs­gesell­schaften. Mit speziel­ler Erlaub­nis können sie auch Führer­schein­prüfung abneh­men.

 

Die Bewertung des Zustands oder Werts eines Fahr­zeuges erfolgt objek­tiv und unpar­tei­isch durch Kraft­fahr­zeug­experten/in­nen mit einem hohen Maß an techni­schem Ver­ständ­nis sowie ausge­präg­ter Ver­ant­wortungs­bewusst­sein – dies liegt daran, dass es oft um beträcht­liche materi­elle Werte geht bzw., wenn es sich um Unter­suchun­gen zur Ver­kehrs­tüchtig­keit handelt, sogar um die Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­nehmer/innen. Sie dokumen­tieren ihre Ergeb­nisse sorg­fäl­tig und halten sich gewissen­haft über Gesetzes­ände­rungen oder den aktuel­len Wert von Fahr­zeugen ver­schiede­ner Marken und Alters­gruppen auf dem Lau­fen­den. Gegen­über ihren Kunden/innen, Rich­tern/innen oder Staats­anwäl­ten/innen treten sie serviceorientiert auf. Die Erstellung von Gutachten erfordert die Fähig­keit, komplexe Sach­ver­halte ver­ständ­lich darzu­stellen.

 

Kraftfahrzeugsachverständige arbei­ten mit Mess-, Prüf- und Fahr­zeug­diagnose­geräten sowie Werk­zeugen wie Schrauben­ziehern oder Taschen­lampen. Je nach ihrer Befug­nis begut­achten bzw. bewer­ten sie Unfall- oder Gebraucht­wagen in Werk­stätten, Prüf­räumen oder bei den Kunden/innen vor Ort. Die Gut­achten werden im Büro am Computer erstellt. Mit ent­sprechen­der Berech­tigung nehmen sie auch Fahr­prüfun­gen ab und sind dann in Kraft­fahr­zeugen der ent­sprechen­den Klasse unter­wegs.

 

Die Ausübung dieses Berufs ist streng regle­men­tiert: Ein geeig­netes Studium bzw. eine erfolg­reich abge­schlos­sene Weiter­bildung im Bereich Fahr­zeug­technik sowie eine spezi­elle Aus­bildung mit einer Abschluss­prüfung zur fach­lichen Eignung sind erforder­lich. Zusätz­lich wird für Prüfer/innen und Sach­ver­stän­dige (auch mit Teil­befug­nis) eine offizi­elle Aner­kennung benötigt, während für Prüf­ingeni­eure/innen eine Beauf­tra­gung durch eine Über­wachungs­organi­sation erforder­lich ist. Weiter­bildungen helfen dabei, das beruf­liche Wissen aktu­ell zu hal­ten und sich an neue Ent­wick­lungen anzu­passen, bei­spiels­weise im Bereich Fahr­zeug­sach­ver­stän­digen­wesen, Kraft­fahr­zeug­technik, physi­kali­sche Mess­technik oder Recht.